Papiere für Original Zubehör Fußrasten

  • Hat vielleicht jemand die Papiere für die Original Honda Zubehör Fußrasten? Teilenummer: 08R72-MKT-D00

    Ich habe meine X-ADV als "junge Gebrauchte" gekauft, mit den Original Fußrasten und da es dem Vorbesitzer egal war, sind diese nicht eingetragen und er hatte auch die Papiere dazu nicht :thumbdown:

    Mein Händler will mir die nicht geben weil Zitat: "Hast du ja nicht bei mir gekauft" :X(


    Wäre vielleicht jemand so nett mit die paar Zettelchen einzuscannen?

    Wäre echt super nett. :thumbsup:

  • Ich habe auch keine Papiere von meinem Honda Händler erhalten

    Hat überhaupt jemand Papiere für die „original Teile“?

    Ich gehe davon aus, dass die Fußrasten zusammen mit der XADV abgenommen sind und deshalb nicht noch einmal geprüft werden müssen.

  • Interessant... Ich habe nämlich auch nur die Anbauanleitung von Honda dabei ...

    Ich hoffe dass die "damals" bei der Typisierung die Teile schon mit freigegeben haben.

    Gefragt habe ich nur weil ich ja aus Österreich bin, und da ist auf jeder TÜV Seite angemerkt dass Fußrasten auch eintragungspflichtig sind.

    Und ich habe am ersten Blick auch kein E-Prüfzeichen oder so gesehen (habe aber nicht wirklich danach im Detail gesucht bisher).

  • Denke das wurde im Thread "Fußrasten für den X-ADV" ausgiebig diskutiert

    Bin schon zweimal über den TÜV und das hat keine Sau interessiert.

    Der Prüfer sagte mir ja: du Schaltest oder Bremst nicht in Verbindung mit den Rasten.

    Solange sie nicht in einem Bereich montiert sind, die den Fahrbetrieb gefährden.

    Evtl. ist das ja in Austria bem TÜV anders ? ?(


    Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger.

  • Das ist alles was es gibt:

    Fahrerfussrasten-xadv-21.pdf


    LG Mike

    Merksätze:
    Vertraue keinem Autofahrer der blinkt und schon gar keinem der nicht blinkt!
    Ein Fahrschulauto das plötzlich mit den Scheibenwischern wedelt wird abbiegen!
    Ein Motorrad das nicht fährt, das ist sein Geld nicht wert!

  • Also, ich bin Österreicher und habe mir Fußrasten zugelegt. Habe bei der Prüfstelle angerufen und mit einem sehr netten Prüfer gesprochen.

    Er meinte von "Motorradfahrer zu Motorradfahrer" ich sollte mir keine Gedanken machen und sie einfach ranmachen.

    Kein Mensch wird es merken bzw. beanstanden.

  • Also, ich bin Österreicher und habe mir Fußrasten zugelegt. Habe bei der Prüfstelle angerufen und mit einem sehr netten Prüfer gesprochen.

    Er meinte von "Motorradfahrer zu Motorradfahrer" ich sollte mir keine Gedanken machen und sie einfach ranmachen.

    Kein Mensch wird es merken bzw. beanstanden.


    Das ist nach meinem Wissenin AT bei einigen Dingen so, z.B. andere Scheibe, Kotflügel usw. die Frage ist nur wo ist die Grenze der Toleranz? ?( Ich denke bei einer Routineverkehrskontrolle hat der Beamte sowieso weniger Ahnung als der Fahrer, aber bei einer reinen Motorradkontrolle sind sicher geschulte Polizisten am Werk. Bei den Fußrasten ist das wichtigste das sie klappbar sind (laut Prüfstelle)!


    Eintragungsfrei sind nur EU zugelassene Auspuffs und Lichter die ein passendes E Zeichen tragen, allfällige Bescheinigungen des Herstellers sind mitzuführen. Erst seit kurzer Zeit sind Tagfahrlichter für Bikes erlaubt, natürlich mit Prüfzeichen.
    Sicherheitsrelevante Teile sind eindeutig eintragungspflichtig, z.B. Bremsen, Lenker, etc. wobei für Stahlflexbremsleitungen wiederum eine mitgeführte Bestätigung einer Werkstatt genügt das sie richtig motiert sind wenn ein TÜV Gutachten oder ABE vorliegt ^^


    Ein guter Anhaltspunkt ist diese Liste Änderungsliste_12-2015.pdf die seit 2015 gültig ist.


    LG Mike

    Merksätze:
    Vertraue keinem Autofahrer der blinkt und schon gar keinem der nicht blinkt!
    Ein Fahrschulauto das plötzlich mit den Scheibenwischern wedelt wird abbiegen!
    Ein Motorrad das nicht fährt, das ist sein Geld nicht wert!

  • Das ist alles was es gibt:

    Fahrerfussrasten-xadv-21.pdf


    LG Mike

    Danke, die Anleitung habe ich eh auch schon... Dann gibt es anscheinend nicht mehr "Dokumente" dazu.

    Also, ich bin Österreicher und habe mir Fußrasten zugelegt. Habe bei der Prüfstelle angerufen und mit einem sehr netten Prüfer gesprochen.

    Er meinte von "Motorradfahrer zu Motorradfahrer" ich sollte mir keine Gedanken machen und sie einfach ranmachen.

    Kein Mensch wird es merken bzw. beanstanden.

    Na dann werde ich einfach mal abwarten ob es dahingehend irgendwann mal ein Problem geben sollte.

    Im schlimmsten Fall muss ich sie dann halt runternehmen wenn es mal ein Problem sein sollte (was anscheinend sehr unwahrscheinlich ist).


    Danke euch allen :-)

  • Da gibt es keine ABE o.Ä. für

    Es sind in dem Sinne nicht die Hauptfußrasten, da der X Trittbretter hat.

    Solange diese unverändert bestehen ist keine Eintragung oder ABE erforderlich!

    That's the law

  • Genau, brauchst keine ABE.

    Ist in dem Sinne eine Verlängerung des

    Trittbretts, daher keine Veränderung

    der Fahrsicherheit.

    Denke, das weiß auch keiner der Polizisten.

    Bin seit dem ich den xadv habe, noch nie

    kontrolliert worden.

  • Auf einer bekannten Plattform gibt es Fußrasten, die den originalen Honda Fußrasten unglaublich ähneln. Und das für eine "Prime" Preis von 139 Euro. Meine Frage wäre jetzt, ob bzw. welche Kennzeichnung die Original Honda Fußrasten haben. Wäre echt nett, wenn die Besitzer der Originalfußrasten mal schauen könnten.

  • Optik ist das Eine,- ich hätte nur ein ungutes Gefühl den "Prime" Fussrasten mein Gewicht anzuvertrauen.

    Bei den Gilles Fussrasten für die BMW R1200GS/R1250GS gabs einen Rückruf, weil die Dinger gebrochen sind und Gilles ist ein Premiumhersteller.

  • Deshalb auch die Frage nach der Kennzeichnung. Honda lässt die ja auch nur irgendwo auswärts fertigen. Aber ohne Kennzeichnung auch keine Vergleichbarkeit.